www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Es geht auch anders — die deutschen Top 20 legal herunterladen Rechtliche Lage: Darf ich urheberrechtlich geschützte Werke kopieren? Grundsätzlich zu privaten Zwecken, ja! Der Urheber hat allein das Recht, sein Werk zu verwerten, auch zu vervielfältigen. Eine Einschränkung ist die „Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch” aus § 53 UrhG – die „Privatkopie”. Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen, als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden (§ 53 Abs. 1). Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, jedoch nur, wenn die Kopien im privaten Umfeld verbleiben. Darüber hinaus darf die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein, ebenso darf kein Kopierschutz umgangen werden. Wie kopiere ich urheberrechtlich geschützte Musik für meinen privaten Zweck? Die aktuellen Top 20 der deutschen Single-Charts: Internet-Radio Rechtlich zweifelsfrei zulässig ist die Variante, Musiktitel von Internetradios mitzuschneiden und abzuspeichern. Die Kopie wird zu rein privaten Zwecken gemacht, es wird kein Kopierschutz umgangen und die Quellen sind nicht „offensichtlich rechtswidrig”. Möglich ist dies mit zahlreichen Software-Möglichkeiten, am bekanntesten: radio.fx Das Programm „hört” festgelegte Streams von Internet-Radios, speichert diese temporär, schneidet die einzelnen Titel heraus und benennt sie korrekt um …
Video Bewertung: 4 / 5